Allgemeine Geschäftsbedingungen Imhof GmbH

  • 1 Allgemeines, Geltungsbereich, Schriftformerfordernis, Anzeigepflichten
  1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden („Kunden“). Die AGB gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Soweit in der „wir“-Form gesprochen wird, ist damit die Imhof GmbH, gemeint.
  2. Die AGB gelten ohne Rücksicht darauf, ob wir die Dienstleistung selbst erbringen oder bei Zulieferern erwerben. Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.
  3. Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.
  4. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
  5. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden uns gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
  6. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
  • 2 Anfrage, Montagekosten, Angebot, Angebotsunterlagen
  1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Kunden Kataloge, grafische und/oder technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten. Sofern sich offensichtliche Schreib- und/oder Rechenfehler darin befinden, sind diese nicht bindend.
  2. Im Falle einer notwendigen Montage versteht sich der im Angebot ausgewiesene Preis stets ohne Kosten für einen etwaig notwendigen Gerüstbau, Krankosten oder eine Hebebühne sowie ohne notwendige Elektroinstallation (Niederspannung). Sollte die Montage niederspannungsseitig vom Kunden gewünscht werden, kann dies auf gewährleistet werden, ist aber separat zu vergüten und im Angebotspreis, sofern nicht ausdrücklich bezeichnet, nicht enthalten.
  3. Die Beauftragung durch den Kunden mittels Online-Formular, Fax, Email, Post, mündlich oder fernmündlich gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Beauftragung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 4 Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen. Ein Auftrag gilt dann als verbindlich, sofern dieser von uns bestätigt und angenommen wird.
  4. Die Annahme kann entweder in Textform (z.B. durch Auftragsbestätigung per Email) oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer erklärt werden.
  5. Sofern eine Beauftragung gegen gesetzliche Vorschriften und/oder Rechte Dritter verstoßen sollte, haben wir ein Rücktrittsrecht vom geschlossenen Vertrag.
  6. Bei Änderungen die durch den Auftraggeber nach Auftragserteilungen bekanntgemacht werden und einen geänderten Rohstoff- oder Personaleinsatz erfordern, behalten wir uns ausdrücklich eine Anpassung des Lieferpreises vor.
  • 3 Bestellungen & Auftragsbestätigung & Toleranzen
  1. Die Annahme durch uns kann entweder in Textform (z.B. durch Auftragsbestätigung per Email) oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden. Bestelländerungen in Bezug zum Angebot sind schriftlich auf dem Angebot zu kennzeichnen oder setzen ein neues Angebot voraus. Für undeutlich geschriebene Hinweise des Kunden, übernehmen wir keine Haftung.
  2. Bei Auftragserteilung im Namen Dritter haftet der Besteller für die Richtigkeit des Auftrages und die Bezahlung der gesamten Forderung.
  3. Für die von uns genannten Maße, Farbtöne und technischen Daten gelten die branchenüblichen oder dem Verwendungszwecks vertretbaren Toleranzen.
  • 4 Schutzrechte des Kunden

Der Auftraggeber sichert uns vor Auftragsbeginn zu, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen, wie Entwürfe, Skizzen, Ausführungsvorgaben, bestehende Schutzrechte jeglicher Art nicht berühren. Eine entsprechende Prüfungspflicht obliegt uns nicht. Inwieweit die seitens des Kunden in Auftrag gegebenen Arbeiten/Werke markenfähig, patentfähig und/oder urheberrechtsfähig sind, liegt nicht in unserem Verantwortungsbereich, sondern ist allein Aufgabe des Kunden. Gleiches gilt für die Übereinstimmung mit dem Wettbewerbsrecht.

  • 5 Haftung für Statik

Die auf Statik geprüften baulichen Voraussetzungen sind vom Kunden zu gewährleisten. Sofern eine entsprechende Prüfung durch uns erfolgen soll, ist dies zwingend in der Auftragsbestätigung zu vermerken.

  • 6 Genehmigungen – Einfluss auf den Vertragsschluss – Stornokosten
  1. Die Einholung von entsprechenden Genehmigungen, sei es privatrechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Genehmigungen, ist stets Sache des Kunden und obliegt diesem. Insbesondere sind die Genehmigungskosten nicht Teil des Angebots, sondern gesondert zu vergüten.
  2. Der zustande gekommene Auftrag ist unabhängig von der Genehmigung durch Behörden oder Dritte rechtskräftig. Der Auftraggeber selbst hat für die Einholung nötiger Genehmigungen und Erlaubnisse zu sorgen.
  3. Werden wir mit der Beschaffung der nötigen Genehmigungen beauftragt, gelten wir lediglich als Vertreter des Kunden.
  4. Sollten nötige Genehmigungen seitens der Behörden versagt werden, behalten wir uns vor, 50 % des Auftragswertes als Stornogebühr in Rechnung zu stellen. Das Recht, weitergehenden Schadenersatz zu verlangen, bleibt uns bei entsprechendem Nachweis unberührt.
  • 7 Eigentums- und Urheberrecht für Layout, Kalkulationen etc.
  1. Wir behalten, auch nach Bezahlung, vollständiges Eigentums- und Urheberrecht für Layout, Kalkulationen, Datensätze, Artikelbeschreibungen und sonstige Unterlagen, welche zur Auftragsbearbeitung erstellt werden, sofern entsprechende Nutzungsrechte durch uns nicht eingeräumt worden sind. Entsprechende Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht und nicht zu Ausschreibungszwecken jeglicher Art verwendet werden. Ein entgeltlicher Erwerb entsprechender Unterlagen bedarf der Zustimmung durch uns, sowie fristgerechte Zahlung seitens des Kunden.
  2. Wir weisen insbesondere darauf hin, dass das Layout ohne unsere Zustimmung bzw. die Einräumung entsprechender Nutzungsrecht nicht vom Kunden verwendet werden darf.
  3. Erst mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erwirbt der Kunde ein Nutzungsrecht an unseren Werken in dem vertraglich vereinbarten Umfang.
  4. Insbesondere verpflichtet sich der Auftraggeber keine Entwürfe oder Leistungen an Wettbewerber oder Drittanbieter weiterzureichen.
  • 8 Zugang zur Baustelle
  1. Der Auftraggeber haftet dafür, dass entsprechende Montagearbeiten, insbesondere der Montagebeginn, ohne Behinderung und Verzögerung durchgeführt werden kann. Zu diesem Zwecke übermittelt der Auftraggeber uns einen direkten Ansprechpartner vor Ort.
  2. Kosten die aufgrund von Montageverzögerung oder -behinderung entstehen, können unsererseits dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
  • 9 Preise, Zahlungsbedingungen & -pflichten
  1. Sofern nicht anders vereinbart, behalten wir uns vor, eine Vorkasse von 50 % zu verlangen. Die Zahlung ist fristgerecht zu leisten. Anderweitig hat IG das Recht, den Auftrag zu stornieren. Als Stornokosten behält sich IG vor, 50 % des Auftragswertes einzubehalten.

2 Der Abzug von Storno und Skonto bedarf unserer ausdrücklich schriftlich vereinbarten Zustimmung. Entsprechendes ist im Angebot zu gewähren. Rechnungseinbehalte und Aufrechnungen sind nur bei rechtskräftig festgestellten oder unstreitigen Forderungen möglich.

3 Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung vermerkten Zahlungsfrist zu begleichen. Sollte der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht nicht nachkommen, hat IG das Recht ab dem ersten Tag des Zahlungsverzuges Verzugszinsen in Höhe von 9%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Zudem trägt der Auftraggeber sämtliche Kosten für Mahn-, Inkasso-, Anwalt- oder Gerichtsgebühren.

4 Sicherheitseinbehalte seitens des Auftraggebers müssen unsererseits schriftlich anerkannt worden sein. Anderenfalls ist der Anspruch ungültig.

  • 10 Lieferung, Lieferzeiten & Liefertermine
  1. Die allgemeine Angabe von Lieferterminen erfolgt in Werktagen (Montag bis Freitag) und beginnt ab beiderseitiger Klärung aller technischen und gestalterischen Fragen, sowie der Lieferung und Freigabe aller nötigen Unterlagen und dem Zahlungseingang entsprechender Vorkassenrechnungen auf unser Konto.

2. Schadensersatzansprüche oder ein Rücktritt vom Vertrag wegen verspäteter Lieferung können seitens des Auftraggebers dann geltend gemacht werden, wenn wir eine angemessene Nachfrist gesetzt wurde. Diese ist per Einschreiben postalisch an IG zu senden.

  1. Bei Lieferverzögerungen, die nicht auf unserem Verschulden beruhen, sind wir berechtigt, eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist zu verlangen.
  2. Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.
  3. Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Kunden erforderlich. Geraten wir in Lieferverzug, so kann der Kunde pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens verlangen. Die Schadenspauschale beträgt für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,5% des Nettopreises (Wert der Beauftragung), insgesamt jedoch höchstens 5% des Werts der Beauftragung der verspätet gelieferten Dienstleistung/Ware. Uns bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Kunden gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.
  4. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berechnen wir eine pauschale Entschädigung i.H. von € 25,00 pro Kalendertag, beginnend mit der Lieferfrist bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware.

Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist

  1. Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Kunden, insbesondere gemäß dieser AGB unberührt.
  2. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Anspruch auf unsere Vergütung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
  3. Sollte der Kunde von dem Vertrag während des laufenden Vertrages zurücktreten, erhalten wir mindestens einen pauschalen Schadenersatz in Höhe von 30% des Auftragswertes. Wir sind alternativ berechtigt, den im Zeitpunkt der Erklärung des Rücktritts durch den Kunden tatsächlich aufgelaufenen Stundenaufwand mit einem Stundensatz von € 70,00 netto zzgl. der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer gegenüber den Kunden geltend zu machen.

Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens ist nicht ausgeschlossen.

  1. Zusätzlich anfallende Arbeiten, die nicht von der Auftragsbestätigung bzw. nicht von dem geschlossenen Vertrag umfasst sind, werden, soweit nichts anderes in Textform vereinbart ist, auf Regie mit einem Stundensatz in Höhe von € 70,00 netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer in Höhe von 19% gegenüber dem Kunden berechnet.
  2. Alle Lieferungen erfolgen unfrei und ab Werk auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Entsprechende Kosten sind dem Angebot zu entnehmen.
  3. Wir behalten uns zudem vor, Lieferungen nur gegen Nachnahme auszusenden.
  4. Für Transportschäden haften wir nicht. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichem Wunsch des Kunden, welcher auch die damit zusammenhängenden Kosten zu tragen hat, abgeschlossen.
  5. Der Kunde gesteht uns ausdrücklich zu, Lieferzeitverschiebungen, Änderungen der Lieferbedingungen und Lieferqualität aufgrund von höherer Gewalt, insbesondere von Witterungsbedingungen, entsprechend zu tolerieren. Wir setzen den Kunden unverzüglich (d. h. innerhalb von 5 Werktagen) über entsprechende Änderungen in Kenntnis.
  6. Seitens des Kunden ist zu gewährleisten, dass Anfahrt und Parken bei der Baustelle möglich ist. Ebenso die Lieferung von Baustrom seitens des Kunden zu gewährleisten.
  • 11 Mängelrüge, Gewährleistung, Farbermattung – Witterungseinflüsse
  1. Mängel die aufgrund Materialbeschaffenheit oder nicht einwandfrei geleisteter Arbeit auftreten und die eindeutig uns zuzuordnen sind, müssen schriftlich unverzüglich an uns gemeldet werden. Handelsübliche Mängel wie geringfügig variierende Farben und ähnliches, stellen keinen Grund zur Mängelrüge dar.
  2. Bei Montagen durch uns, ist der Kunden zu einer unverzüglichen Abnahme der geleisteten Arbeit nach Abschluss der Arbeiten verpflichtet. Sofern er dieser Pflicht nicht nachkommt, behalten wir uns vor, entsprechende Prüfung selbst vorzunehmen.
  3. Sofern Fall § 10, 1 vorliegt, verpflichten wir uns zu einer entsprechenden Nacherfüllung, im Rahmen der Möglichkeiten.
  4. Im Falle einer Mängelrüge seitens des Auftraggebers, tragen wir die erforderlichen Aufwendungen nur bis zur Höhe des Kaufpreises.
  5. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche, auch versteckter Mängel, beträgt 6 Monate.
  6. Dem Kunden ist bekannt, dass durch Licht- und UV-Einwirkung und andere Witterungseinflüsse es zu Farbermattungen bei angebrachten Drucken oder generell bei Verwendung von Erzeugnissen in ungeschützter Umgebung kommen kann. Dies stellt keinen Mangel dar, sofern dies nicht gesondert vereinbart ist.

Sonderfall Lichtwerbeanlagen

  • Die Gewährleistung für Lichtwerbeanlagen beträgt 12 Monate. Ausgenommen hiervon sind ausdrücklich die darin enthaltenen Leuchtmittel.
  • Die Gewährleistung ist unsererseits stets ausgeschlossen, sofern
  • die Lichtwerbeanlage mit Geräten, Anbauteilen, Kabeln, Steuergeräten versehen worden ist, die nicht von uns geliefert bzw. montiert worden sind
  • Fremde Dritte, die nicht von uns beauftragt worden sind, in die Anlage eingegriffen haben oder
  • Fremde Dritte, die nicht von uns beauftragt worden sind, Anlagen nicht gemäß den geltenden Vorschriften eingebaut haben
  • Im Falle einer Reparatur kann eine Farbgleichheit mit dem Rest der Anlage nicht gegeben werden. Schließlich ist die Anlage ab dem Zeitpunkt der Installation Witterungseinflüssen ausgesetzt.
  • 12 Social Media, Anbringung Logo
  1. Der Kunde stimmt zu, dass wir die erstellten Werke öffentlich bewerben dürfen, also insbesondere in Printmedien, im Internet, auf unserer Homepage, Social Media (z.B. Facebook, GooglePlus, Instagram, Xing, LinkedIn, Snapchat etc.), sofern der Kunde nicht ausdrücklich in Textform widerspricht.
  2. Soweit der Kunde nicht ausdrücklich in Textform widerspricht, sind wir berechtigt, unseren Namen und Logo auf den Produkten (z.B. im Footer von Homepages oder im Impressum von Printprodukten) anzubringen.
  • 13 Aufbewahrungspflichten in analoger und digitaler Form
  1. Nach Abschluss des Auftrages trifft uns keine Aufbewahrungspflicht von Daten und/oder Ergebnissen unserer Arbeit/Werke in analoger oder digitaler Form. Eine zusätzliche Aufbewahrungsfrist bedarf der ausdrücklichen Vereinbarung in Textform.
  2. Sofern eine Aufbewahrungsfrist zeitlich vereinbart ist, sind wir berechtigt, nach Ablauf der Frist die Daten zu löschen, ohne dass es eines diesbezüglichen Hinweises an den Kunden bedarf.
  • 14 Inhaltliche Prüfpflichten / Haftung für Rechte Dritter / Druckfreigabe
  1. Uns trifft keine inhaltliche Prüfpflicht auf Richtigkeit von vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalten beziehungsweise, ob dieser ein Recht an den Daten, Werken etc. hat.
  2. Es wird vereinbart, dass der Kunde stets ein Recht an den vom ihm übergebenen Daten, Werken verfügt. Im Falle der Verletzung von Rechten Dritter haften wir nicht.
    Der Kunde verpflichtet sich, auf erstes Anfordern uns von etwaigen Ansprüchen freizustellen. Im Falle von Fehlern in der Datenübertragung ist unsere Haftung ausgeschlossen.
    Ebenso haben wir nicht für die Fehlerfreiheit und Datensicherheit von Datenträgern einzustehen.
  3. Im Falle eines fehlerhaften Ergebnisses eines Werkes aufgrund eines Verschuldens des Auftraggebers ändert dies nichts daran, dass die vereinbarte Vergütung in voller Höhe zur Zahlung fällig ist.
  4. Die Druckfreigabe erfolgt eigenverantwortlich ausschließlich durch den Kunden. Uns trifft diesbezüglich keiner Prüfpflicht.
  • 15 Künstlersozialkasse

Die Künstlersozialkasse (KSK) ist ein Geschäftsbereich der Unfallversicherung Bund und Bahn. Sie sorgt mit der Durchführung des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) dafür, dass selbständige Künstler und Publizisten einen ähnlichen Schutz in der gesetzlichen Sozialversicherung genießen wie Arbeitnehmer.

Seit dem Inkrafttreten des KSVG ist praktisch für jede Inanspruchnahme künstlerischer oder publizistischer Leistungen durch einen Verwerter eine Sozialabgabe zu zahlen: Für angestellte Künstler/Publizisten ist der Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die zuständige Einzugsstelle abzuführen. Für selbständige Künstler/Publizisten ist die Künstlersozialabgabe an die KSK zu zahlen. Bemessungsgrundlage der Künstlersozialabgabe sind alle in einem Kalenderjahr an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte.

Hierüber ist der Kunde informiert. Bezüglich der entsprechenden Entgeltmeldungen und auch Abgabepflichten ist der Kunde nach den gesetzlichen Regelungen selbst verantwortlich.

Die entstehenden Abgaben sind nicht Teil der vereinbarten Vergütung. Mit den entsprechenden Abgaben darf daher keine Aufrechnung mit der Vergütung etc. erfolgen.

  • 16 Haftung
  1. Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
  2. Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur
  1. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  2. für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
  1. Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware/Dienstleistung übernommen haben und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
  2. Inwieweit die seitens des Kunden in Auftrag gegebenen Arbeiten/Werke markenfähig, patentfähig und/oder urheberrechtsfähig sind, liegt nicht in unserem Verantwortungsbereich, sondern ist allein Aufgabe des Kunden. Gleiches gilt für die Übereinstimmung mit dem Wettbewerbsrecht.
  • 17 Eigentumsvorbehalt
  1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem gegenständlichen Vertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Werken/Waren/Rechten/Daten vor. Es wird darauf hingewiesen, dass bezüglich des Urheberrechts stets nur ein Nutzungsrecht eingeräumt wird, sofern nichts anderes vereinbart ist.
  2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren/Werke/Rechte/Daten dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren/Werke/Rechte/Daten erfolgen. Es wird darauf hingewiesen, dass bezüglich des Urheberrechts die Einräumung von Rechten an Dritte unserer Zustimmung bedarf.
  3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung der fälligen Vergütung, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Kunde die fällige Vergütung nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
  4. Der Kunde ist bis auf Widerruf gem. unten (c) befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
  5. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
  6. Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Abs. 2 genannten Pflichten des Käufers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
  7. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gem. Abs. 3 geltend machen. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Käufers zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.
  8. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
  9. Befindet sich der Kunde mit der Bezahlung im Verzug, sind wir berechtigt, eine Werbeanlage, welche bereits montiert ist, zu demontieren bzw. eine Kfz-Beschriftung ebenfalls wieder zu entfernen. Der Kunde erteilt bereits jetzt unwiderruflich sein Hausrecht zum Zutritt zur Werbeanlage.
  • 18 Mietweise Überlassung

Im Falle einer Mietüberlassung von Waren und Gegenständen verpflichtet sich der Kunde, die Waren und Gegenstände pfleglich zu behandeln. Schäden am Inventar sind zum Neupreis zu ersetzen.

  • 19 Datenschutz

Der Kunde willigt ein, dass seine persönlichen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen mit Datenverarbeitungsanlagen erfasst, gespeichert und verarbeitet werden.

  • 20 Nebenabreden

Individualabreden ändern unsere Geschäftsbedingungen nur, sofern sie unsererseits durch die Geschäftsleistung in Textform bestätigt sind.

  • 21 Erfüllungsort & Gerichtsstand
  1. Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
  2. Ist der Käufer Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Ansbach.
  3. Entsprechendes gilt, wenn der Käufer Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
  • 21 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.